Noch haben ältere Arbeitslose die Möglichkeit, vorzeitig in Rente zu gehen. Versicherte haben Anspruch auf die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit, wenn sie mindestens das 63. Lebensjahr vollendet haben (Ausnahme: Für Versicherte der Jahrgänge 1946 bis 1948 wird die Mindestaltersgrenze stufen... Gefunden auf https://www.ihre-vorsorge.de/Lexikon-Altersrente-wegen-Arbeitslosigkeit.htm